Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Als berufsunfähig gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die BU-Versicherung zahlt dann eine monatliche Rente – bis zum vereinbarten Endalter, bei uns bis 67 Jahre.
Wichtig: Es geht nicht um vollständige Arbeitsunfähigkeit. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf die Rente – auch wenn theoretisch ein anderer, schlechterer Job noch möglich wäre. Das nennt man abstrakte Verweisung – und bei der LV1871 Golden BU wird darauf verzichtet.
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind wird mit 30 Jahren Lehrerin – und entwickelt eine schwere Depression. Sie kann nicht mehr unterrichten. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in diesem Fall kaum etwas, weil die Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Die BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente – solange die Berufsunfähigkeit besteht, maximal bis 67.
Was zahlt der Staat – und warum reicht das nicht?
Viele Eltern denken, der Staat würde im Ernstfall einspringen. Die Realität ist ernüchternd: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt erst nach 5 Jahren Beitragszahlung – also frühestens ab dem ersten Job. Wer jung berufsunfähig wird, geht oft leer aus.
Selbst wer Anspruch hat: Die Erwerbsminderungsrente reicht in den allermeisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – von Miete über Lebenskosten bis zu eventuellen Behandlungskosten. Eine private BU schließt diese Lücke zuverlässig.
Wer direkt nach dem Schulabschluss oder Studium berufsunfähig wird, hat in der Regel noch keine 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der staatliche Schutz greift dann überhaupt nicht. Eine private BU ist in dieser Phase die einzige Absicherung.
BU vs. Unfallversicherung: Was leistet was?
Viele Eltern haben für ihr Kind bereits eine Unfallversicherung – und denken, damit sei alles abgedeckt. Das ist leider ein Irrtum. Eine Unfallversicherung zahlt ausschließlich bei Unfällen. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – psychische Erkrankungen, Krebs, Rückenprobleme – entstehen durch Krankheit und sind von einer Unfallversicherung nicht gedeckt.
| Leistungsfall | Unfallversicherung | BU-Versicherung |
|---|---|---|
| Unfall mit dauerhafter Beeinträchtigung | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Psychische Erkrankung (Depression, Burnout) | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Krebs / schwere Krankheit | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Rückenerkrankung / Bandscheibenvorfall | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Schutz auch ohne 100 % Invalidität | ✗ Nein | ✓ Ab 50 % BU-Grad |
| Monatliche Rente bis Rentenalter | ✗ Nein | ✓ Bis 67 Jahre |
Was ist mit Schulunfähigkeit?
Für Kinder gilt eine Besonderheit: Da sie noch keinen Beruf ausüben, ist die Teilnahme am regulären Schulunterricht die versicherte Tätigkeit. Kann Ihr Kind voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr am Unterricht teilnehmen – egal ob durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall – zahlt die BU-Versicherung die vereinbarte Monatsrente.
Wichtig dabei: Eine Verweisung auf eine andere Schulform ist bei der LV1871 ausgeschlossen. Ein Versicherer darf also nicht argumentieren, ein Gymnasiast könne ja noch auf die Realschule wechseln. Auf genau diese Klausel sollten Eltern beim Vertragsabschluss achten.
Ihr Kind erkrankt schwer und muss sechs Monate zuhause bleiben. Als Elternteil reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit. Das Kinderkrankengeld der Krankenkasse ist zeitlich begrenzt – die monatliche BU-Rente Ihres Kindes fließt hingegen so lange, wie die Schulunfähigkeit besteht.
BU ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit
Ein häufiges Missverständnis: Manche Policen, die wie eine BU-Versicherung klingen, sind in Wirklichkeit Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Der Unterschied ist entscheidend.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn Ihr Kind überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann – also vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Eine BU greift dagegen schon bei 50 % Einschränkung im erlernten Beruf. Das ist ein enormer Unterschied im Leistungsfall.
Achten Sie darauf, dass der Vertrag ausdrücklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist – nicht eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Name allein reicht nicht: Lesen Sie die Leistungsbedingungen oder fragen Sie uns direkt.
Warum wir auf die LV1871 setzen
Für die BU-Versicherung für Grundschulkinder setzen wir auf die LV1871 Golden BU. Die LV1871 überzeugt bei Kinder-Tarifen mit:
- Vereinfachten Gesundheitsfragen für junge Antragsteller
- Sehr guten Leistungsbedingungen (mehrfach ausgezeichnet)
- Starker Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Flexiblen Rentenhöhen – bei uns ab 150 € monatlich
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Unsere Pakete im Überblick
Bei schulversicherung.de bieten wir die LV1871 Golden BU in drei Paketen an – alle mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Kinder:
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